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Gemeinderatssitzung
Erklärung des Einzigen Projektverantwortlichen (EPV) über das Nichtvorhandensein von Hinderungsgründen für die Ausübung des Amtes.
14.02.2025
Die Erklärung wurde am 11.01.2023 für das Jahr 2023 abgegeben.
Zuletzt aktualisiert: 10.07.2025, 08:43 Uhr