Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen – Werbemaßnahmen (ex Werbesteuer)

Mit 01.01.2021 ist die Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen...

Veröffentlichungsdatum:

11.07.2022

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Beschreibung

Mit 01.01.2021 ist die Verordnung über die Vermögensgebühr für Konzessionen, Ermächtigungen oder Werbemaßnahmen und über die Vermögensgebühr für Konzessionen für Besetzungen auf Märkten in Kraft getreten.

Die Vermögensgebühr ersetzt die Gebühr für die Besetzung von öffentlichem Grund (COSAP), die Werbesteuer und die Gebühr für den Plakatierungsdienst (ICPDPA).

Die diesbezüglichen Bestimmungen sind im Gesetz Nr. 160/2019, Artikel 1, Absätze 816 bis 847 enthalten.

Verordnung

Klassifizierung des Gemeindegebietes für die Anwendung der Vermögensgebühr für Besetzungen und die Anwendung der Vermögensmarktgebühr

Maximale Fläche und quantitative Aufschlüsselung der Werbeanlagen

Tarife der Vermögensgebühr für Werbeaussendungen ab dem 01.01.2022

Kontakt

Steueramt

HANS-GAMPER-PLATZ 1, 39022 ALGUND+39 0473 262354info@algund.eu

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Zuletzt aktualisiert: 10.04.2025, 16:32 Uhr

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